{"id":33,"date":"2020-07-06T18:35:33","date_gmt":"2020-07-06T18:35:33","guid":{"rendered":"https:\/\/diebasis-partei.de\/?page_id=33"},"modified":"2020-07-30T20:31:17","modified_gmt":"2020-07-30T18:31:17","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/?page_id=33","title":{"rendered":"Bundessatzung"},"content":{"rendered":"\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><u>Pr\u00e4ambel<\/u><\/h3>\n\n\n\n<p>Der Satzung vorangestellt sei diese Pr\u00e4ambel, die dazu dient, den Geist zu erfassen, in welchem die Partei ihre Aufgabe zu erf\u00fcllen trachtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Partei Basisdemokratische Partei Deutschland vereinigt Menschen ohne Unterschied der Staatsangeh\u00f6rigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, gepr\u00e4gt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit, mitwirken wollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Totalit\u00e4re, diktatorische und oder gewaltt\u00e4tige Bestrebungen jeder Art lehnt die Partei Basisdemokratische Partei Deutschland entschieden ab.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Partei Basisdemokratische Partei Deutschland steht f\u00fcr Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und Verantwortung im Sinne von Eigen- und Fremdverantwortung, sowie f\u00fcr eine Gesamtstruktur, in der sich alle Menschen gleichberechtigt an den Entscheidungen beteiligen d\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere wichtigsten Grundrechte sind die Freiheitsrechte. Diese \u00fcberragen alle anderen Grundrechte. Eine freiheitliche Gesellschaft ist nur vorstellbar, wenn Macht begrenzt ist und ihre Aus\u00fcbung vom Souver\u00e4n, dem Volk, kontrolliert wird. Ziel ist ein liebevoller, friedlicher Umgang f\u00fcr- und miteinander, bei dem das Menschsein und die Menschlichkeit des anderen immer Beachtung finden.<\/p>\n\n\n\n<p>Dem Menschen wohnt eine Sch\u00f6pferkraft inne, die f\u00fcr eine Erneuerung in der Politik genutzt werden soll. Was dem Leben, der Liebe und der Freiheit dient, muss aufgebaut, gef\u00f6rdert und gesch\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die neue Politik muss den Menschen als k\u00f6rperlich &#8211; seelisch &#8211; geistiges Wesen mit all seinen Bed\u00fcrfnissen und Anliegen f\u00fcr eine lebensfreundliche Welt ins Zentrum setzen. Sie soll Sorge tragen, dass alle Lebensbereiche sich diesbez\u00fcglich erneuern: das soziale Leben im Sinne der Freiheit, das Wirtschaftsleben im Sinne der Br\u00fcderlichkeit und das Rechtsleben im Sinne der Gleichheit. Das bedeutet auch, dass der Mensch anerkennt, dass er Teil des Gesamten ist. Er ist Teil der Welt, der Natur, zu der auch Tiere und Pflanzen geh\u00f6ren. Das beinhaltet, dass der Mensch voll verantwortlich diese Welt und diese Natur achtet, f\u00fcr sie sorgt, sie sch\u00fctzt und gesund erh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>I. Grunds\u00e4tze der<br>Basisdemokratischen Partei Deutschlands<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>Mitglieder und Positionsbezeichnungen werden unabh\u00e4ngig von ihrem Geschlecht als Mitglieder und mit dem generischen Femininum\/Maskulinum bezeichnet. Sie sind grunds\u00e4tzlich geschlechtsneutral zu verstehen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 1&nbsp; Name und T\u00e4tigkeitsgebiet<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; \u201eBasisdemokratische Partei Deutschlands (\u201edie Partei&#8220;) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und im Sinne des Parteiengesetzes. Ihr T\u00e4tigkeitsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Kurzbezeichnung lautet \u201eDie Basis&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Landesverb\u00e4nde tragen in ihrem Namen die Kurzbezeichnung Die Basis mit dem Zusatz &#8222;Landesverband (Bundesland)&#8220; hintenangestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; In der Wahlwerbung und im Wahlverfahren d\u00fcrfen jeweils nur der satzungsm\u00e4\u00dfige Name oder dessen Kurzbezeichnung gef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 2&nbsp; Zweck<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Der Zweck der Partei ist die Mitwirkung und F\u00f6rderung der politischen Willensbildung der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger auf allen politischen Ebenen in den Kommunen, Kreisen, Bezirken und Bundesl\u00e4ndern der Bundesrepublik Deutschland und Europa.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Totalit\u00e4re, diktatorische, gewaltt\u00e4tige sowie undemokratische Bestrebungen jeder Art lehnt die Partei entschieden ab.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Partei wirkt an der Gestaltung eines freiheitlichen demokratischen Staats- und Gemeinwesens mit, das allen Menschen ein selbstbestimmtes und verantwortliches Leben erm\u00f6glichen soll. Eine freiheitliche Gesellschaft beruht auf den folgenden vier S\u00e4ulen:<\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp; Die Freiheitsrechte sind die wichtigsten Grundrechte. Eine freiheitliche Gesellschaft kann es nur geben, wenn Macht und Machtstrukturen begrenzt und kontrolliert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp; Das Menschsein und die Beachtung der Menschlichkeit des anderen dienen als Leitbild in einer freiheitlichen Gesellschaft, in der die Menschen einen liebevollen, friedlichen Umgang miteinander pflegen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp; Eine demokratische Gesellschaft erfordert basisdemokratische Willensbildung, bei der sich alle m\u00fcndigen B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger gleichberechtigt an politischen Entscheidungen beteiligen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp; Das Zusammenleben der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erfordert Aufmerksamkeit, Achtsamkeit und \u00dcbernahme von Verantwortung im Sinne von Eigen- und Fremdverantwortung.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; Die konkrete Ausgestaltung der S\u00e4ulen und der Ziele legt die Partei in politischen Programmen nieder.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp; Die Partei verwendet ihre Mittel ausschlie\u00dflich im Rahmen der g\u00fcltigen Gesetze. Es wird einmal j\u00e4hrlich ein Rechenschaftsbericht erstellt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 3&nbsp; Konsensierung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Als Methode zur Erzielung eines Konsenses soll vor dem Einbringen von Antr\u00e4gen bzw. vor jeder Abstimmung das systemische Konsensieren angewendet werden, es sei denn, die \u00fcberwiegende Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer spricht sich ausdr\u00fccklich dagegen aus. Systemisches Konsensieren (SK) ist ein konsensnahes Entscheidungsverfahren. Es erfragt nicht das Ausma\u00df der Zustimmung, sondern das Ausma\u00df des Widerstandes gegen einen L\u00f6sungsvorschlag. Die Methode dient einer neuen Kultur des Miteinanders. Das SK-Prinzip ist das Verfahren f\u00fcr eine Menschen achtende Haltung, das \u201eNein&#8220; zu achten und als kreatives Potenzial zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; In der Phase der Einf\u00fchrung und Schulung mit dem Ablauf von SK wird diese Methode zur Entscheidungsfindung nur angewendet, wenn bereits alle Mitglieder\/Beteiligten der jeweiligen Gruppe geschult sind.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 4&nbsp; Sitz<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Der Sitz der Partei ist Berlin.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 4a Sondervorschriften im Rahmen der Gr\u00fcndung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Abweichend von den \u00fcbrigen Regelungen gelten f\u00fcr den Zeitraum der Gr\u00fcndung sowie je nach Regelung mit Wirkung bis zum zweiten Bundesparteitag folgende Sondervorschriften:<\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp; Die Gr\u00fcndungsversammlung tagt nur einmal, und zwar am 4. Juli 2020. Auf der Gr\u00fcndungsversammlung wird durch die anwesenden Mitglieder der Gr\u00fcndungsvorstand gew\u00e4hlt und das erste Parteiprogramm beschlossen. Der Gr\u00fcndungsvorstand fungiert als ordentlicher Vorstand bis auf dem ersten ordentlichen Bundesparteitag der erste Bundesvorstand gew\u00e4hlt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp; Satzungs\u00e4nderungen (inkl. Erweiterungen und Verschmelzungen) sind bis auf die folgenden Ausnahmen auf dem ersten ordentlichen Bundesparteitag mit einer einfachen Mehrheit m\u00f6glich. Ausnahmen hiervon sind die Aufl\u00f6sung der Partei gem. \u00a7 28 und eine Ver\u00e4nderung der Zusammensetzung des erweiterten Bundesvorstandes (je zwei Landesvertreter) gem. \u00a7 12 Abs. 2. Es gelten f\u00fcr diese Ausnahmen die Regeln f\u00fcr die Satzungs\u00e4nderung gem. \u00a7 27.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp; Mitglieder des Gr\u00fcndungsvorstandes (auf der Gr\u00fcndungsversammlung gew\u00e4hlter erster Vorstand) k\u00f6nnen auf dem ersten ordentlichen Bundesparteitag nicht zum Bundesvorstand kandidieren. Dies gilt nicht f\u00fcr Mitglieder des erweiterten Bundesvorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Mitglieder des Gr\u00fcndungsvorstandes bilden nach der Wahl des ersten Bundesvorstandes den sog. \u201cGr\u00fcndungsrat\u201d. Der Gr\u00fcndungsrat arbeitet den ersten Bundesvorstand ein und unterst\u00fctzt diesen. Mitglieder des Gr\u00fcndungsrats haben Teilnahme- und Rederecht an Vorstandssitzungen. Sie haben jedoch kein Stimm- oder Repr\u00e4sentationsrecht. Der Gr\u00fcndungsrat besteht bis zum Ende des zweiten Bundesparteitages.<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp; Der Gr\u00fcndungsvorstand besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Vorsitzenden\/dem Vorsitzenden<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; dessen Stellvertreterin\/Stellvertreter<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Schatzmeisterin\/dem Schatzmeister<\/p>\n\n\n\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; dessen Stellvertreterin\/Stellvertreter<\/p>\n\n\n\n<p>e)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr Freiheit<\/p>\n\n\n\n<p>f)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr Machtbeschr\u00e4nkung<\/p>\n\n\n\n<p>g)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr liebevollen Umgang<\/p>\n\n\n\n<p>h)&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr Schwarmintelligenz<\/p>\n\n\n\n<p>i) &nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem Visionsbeauftragten (Vision\u00e4rin\/Vision\u00e4r)<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp; Diese Sondervorschrift (\u00a7 4a) entf\u00e4llt mit der n\u00e4chsten Satzungs\u00e4nderung, sobald in jedem Bundesland ein Landesverband gegr\u00fcndet wurde und mindestens der zweite ordentliche Bundesparteitag stattgefunden hat.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 5&nbsp; Gliederung der Partei<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Die Partei gliedert sich in Landesverb\u00e4nde. Die weitere Gliederung erfolgt nach den Regelungen und Bestimmungen der Landesverb\u00e4nde und den jeweils geltenden Bundes- und L\u00e4ndergesetzen sowie den Regelungen der Satzungen der Landesverb\u00e4nde. Bei der Gr\u00fcndung eines Landesverbandes hat ein Mitglied des Gr\u00fcndungsvorstandes oder sp\u00e4teren Bundesvorstandes anwesend zu sein.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Die gebietliche Gliederung sollte soweit ausgebaut sein, dass den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei m\u00f6glich ist. Organisatorische Zusammenschl\u00fcsse mehrerer Gebietsverb\u00e4nde, die den verbandsm\u00e4\u00dfigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigen, sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>II.&nbsp;&nbsp; Mitgliedschaft<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 6&nbsp; Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Jede, die\/jeder, der im Geltungsbereich des Parteiengesetzes lebt, kann Mitglied der Partei werden, wenn sie\/er das 16. Lebensjahr vollendet hat und ihr\/ihm nicht durch ein rechtskr\u00e4ftiges Urteil die b\u00fcrgerlichen Ehrenrechte oder das Wahlrecht aberkannt worden sind. Mit der Mitgliedschaft ist zwingend verbunden, dass die Satzung der Partei und die Grunds\u00e4tze der Partei anerkannt werden. Mitglied der Partei k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Die Mitgliedschaft in der Partei ist vereinbar mit der gleichzeitigen Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer anderen Partei oder W\u00e4hlergruppe in Deutschland oder auch im Ausland. Bei der Antragsstellung ist die Mitgliedschaft in einer anderen Partei anzugeben. Solange die Mitgliedschaft bei der anderen Partei oder W\u00e4hlergruppe besteht, ist das Mitglied nicht berechtigt f\u00fcr ein Amt zu kandidieren bzw. ein solches auszu\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Ausgeschlossen ist eine weitere Mitgliedschaft oder Mitwirkung in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung(en) den Zielen der Partei und\/oder der freiheitlichen Grundordnung direkt widerspricht. Mit dem Beitritt in die Partei wird anerkannt, dass allein die schiedsgerichtliche Feststellung, dass es sich um eine solche Organisation oder Vereinigung handelt, zum unmittelbaren Ausschluss aus der Partei f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 7&nbsp; Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Der Erwerb der Mitgliedschaft ist ausschlie\u00dflich auf Antrag m\u00f6glich. Mit dem Antrag auf Aufnahme ist die Anerkennung der Grunds\u00e4tze und der Satzung der Partei verbunden. Ferner verpflichtet sich die Antragstellerin\/der Antragsteller dazu, bestehende oder zuk\u00fcnftige Mitgliedschaften zu anderen Parteien, W\u00e4hlergruppen, politischen Organisationen oder Vereinigungen unaufgefordert und vollst\u00e4ndig mitzuteilen. Mit der Antragstellung best\u00e4tigt die Antragstellerin\/der Antragsteller, dass sie\/er die vorgenannten Voraussetzungen erf\u00fcllt und dass sie\/er die Grunds\u00e4tze sowie die Satzung der Partei anerkennt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Jedes Mitglied geh\u00f6rt grunds\u00e4tzlich der Parteigliederung an, in deren Zust\u00e4ndigkeitsgebiet es seinen Hauptwohnsitz hat.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Mitgliedschaft wird unmittelbar bei der Partei auf Bundesebene erworben, soweit noch kein Landesverband f\u00fcr den Hauptwohnsitz der Antragstellerin\/des Antragstellers existiert. Nach der Gr\u00fcndung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten verf\u00fcgbaren Gebietsgliederung erworben, die sich aus dem Hauptwohnsitz ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand der zust\u00e4ndigen Gliederung, solange die Satzung der Gliederung nichts anderes bestimmt. Die Mitgliedschaft beginnt fr\u00fchestens mit Zugang der Annahme des Aufnahmeantrages bei der Antragstellerin\/beim Antragsteller. Erg\u00e4nzende und ausgestaltende Regelungen zum Aufnahmeverfahren treffen die Gliederungen in ihren Satzungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp; Aufnahmeantr\u00e4ge von ehemaligen Mitgliedern, die rechtswirksam aus der Partei ausgeschlossen wurden, oder die w\u00e4hrend eines gegen sie gerichteten Parteiausschlussverfahrens die Partei verlassen haben, sowie Aufnahmeantr\u00e4ge von Personen, von denen ein fr\u00fcherer Aufnahmeantrag abgelehnt wurde, m\u00fcssen zus\u00e4tzlich vom Bundesvorstand genehmigt werden. Der Bundesvorstand soll dabei die zust\u00e4ndige Gliederung anh\u00f6ren.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp; Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft \u00fcber, sofern das Mitglied nicht angibt, in seiner bisherigen Gliederung bleiben zu wollen. Das Mitglied hat den Wohnsitzwechsel unverz\u00fcglich pers\u00f6nlich, schriftlich oder digital der zust\u00e4ndigen Mitgliederverwaltung anzuzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp; Das Mitglied hat das Recht, die Zugeh\u00f6rigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl auf Antrag zu wechseln. Der Antrag zur Aufnahme in eine andere Gliederung erfolgt gegen\u00fcber der n\u00e4chsth\u00f6heren Gliederung und wird von dieser entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begr\u00fcndet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden. Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert das Mitglied das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung. Eventuell bekleidete Posten m\u00fcssen freigegeben werden. Doppelmitgliedschaften in verschiedenen Gliederungen sind unzul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>(8)&nbsp; Soll ein Aufnahmeantrag durch die zust\u00e4ndige Gliederung abgelehnt werden, so ist die ablehnende Entscheidung dem Landesvorstand, sofern dieser nicht besteht dem Bundesvorstand, mit Begr\u00fcndung mitzuteilen, der dann nach R\u00fccksprache mit der zust\u00e4ndigen Gliederung endg\u00fcltig entscheidet.<\/p>\n\n\n\n<p>(9)&nbsp; Mit Annahme des Aufnahmeantrags erh\u00e4lt das Mitglied einen Nachweis \u00fcber seine Mitgliedschaft mit einer eindeutigen Mitgliedsnummer.<\/p>\n\n\n\n<p>(10)&nbsp;&nbsp; Das Aufnahmeverfahren sollte binnen einer Frist von drei Monaten abgeschlossen werden. Nach der Frist gilt das Aufnahmeverfahren als abgelehnt.<\/p>\n\n\n\n<p>(11)&nbsp;&nbsp; Der Mitgliedsbeitrag wird in \u00a7 1 der Finanzordnung geregelt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 8&nbsp; Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Ziele der Partei zu f\u00f6rdern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Partei zu beteiligen. Jedes Mitglied stimmt zu, interne Belange der Partei vertraulich zu behandeln und nichts zu unternehmen, was der Partei Schaden zuf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Jedes Mitglied hat das Recht, an der politischen Willensbildung und an Wahlen und Abstimmungen im Rahmen der Satzung teilzunehmen. In Vorstandspositionen der Partei d\u00fcrfen nur Mitglieder der Partei gew\u00e4hlt werden; in Vorstandspositionen der nachgeordneten Gliederungen d\u00fcrfen nur Mitglieder der entsprechenden Gliederung gew\u00e4hlt werden (passives Wahlrecht).<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Bei der Kandidatur f\u00fcr ein Amt sind alle bereits bekleidete \u00c4mter, Funktionen und Positionen zum Beispiel in Politik, Vereinigungen und Wirtschaft bekanntzugeben. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.<\/p>\n\n\n\n<p>(4a)&nbsp;&nbsp; Die Aus\u00fcbung des Stimmrechts ist nur m\u00f6glich, wenn das Mitglied seinen ersten Mitgliedsbeitrag nach Eintritt geleistet hat oder (ggf. vor\u00fcbergehend) frei vom Mitgliedsbeitrag gestellt ist, sowie mit seinen Mitgliedsbeitr\u00e4gen nicht mehr als drei Monate im R\u00fcckstand ist. Alle Zahlungseing\u00e4nge, die bis zum Tag vor der Abstimmung eingehen, werden dabei ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4b) Auf ordentlichen und au\u00dferordentlichen Parteitagen haben nur die Mitglieder Stimmrecht, die ihren ersten Mitgliedsbeitrag geleistet und am Tag vor Beginn des Parteitags keine Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde haben.<\/p>\n\n\n\n<p>(4c) Stimmrecht haben nur die Mitglieder, die am Tag vor der Abstimmung keine Beitragsr\u00fcckst\u00e4nde von mehr als drei Monatsbeitr\u00e4gen haben.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 9&nbsp; Besondere Pflicht zur Verschwiegenheit<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Interna, die Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Mitgliedern und Mitarbeiterinnen\/ Mitarbeitern betreffen, k\u00f6nnen per mehrheitlichem Beschluss als Verschlusssache deklariert werden. \u00dcber Verschlusssachen ist grunds\u00e4tzlich aus vorgenannten Gr\u00fcnden Verschwiegenheit zu wahren. Verschlusssachen k\u00f6nnen per mehrheitlichem Beschluss von diesem Status befreit werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Beratungen und Beschl\u00fcsse eines Organs der Partei oder der Fachaussch\u00fcsse k\u00f6nnen durch Beschluss f\u00fcr vertraulich erkl\u00e4rt werden. In diesem Beschluss ist auszusprechen, was unter Vertraulichkeit im einzelnen Fall zu verstehen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Mitglieder der richterlichen Instanzen sind auch nach Beendigung ihres Amtes zur Verschwiegenheit \u00fcber die ihnen in Aus\u00fcbung ihres Amtes bekannt gewordenen Tatsachen und \u00fcber Ablauf und Inhalt der die Beratungen auch gegen\u00fcber Parteimitgliedern verpflichtet, insbesondere auch gegen\u00fcber Parteimitgliedern.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 10 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Die Mitgliedschaft endet durch: Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Der Austritt ist gegen\u00fcber der Partei schriftlich zu erkl\u00e4ren. Er wird mit Eingang der Austrittserkl\u00e4rung wirksam. Ein Anspruch auf R\u00fcckzahlung von Beitr\u00e4gen besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Ein rechtskr\u00e4ftig ausgeschlossenes oder ein ausgetretenes Parteimitglied ist aus allen Arbeitsgruppen, Aussch\u00fcssen etc. auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>III.&nbsp; Organisation<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 11 Organe der Partei<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Organe der Bundespartei sind der Bundesparteitag, der Bundesvorstand, der erweiterte Bundesvorstand und das Bundesschiedsgericht.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 12 Bundesvorstand und erweiterter Bundesvorstand<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Der Bundesvorstand besteht aus:<\/p>\n\n\n\n<p>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; zwei Vorsitzenden (Doppelspitze),<\/p>\n\n\n\n<p>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; zwei Stellvertretern der Vorsitzenden,<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Schatzmeisterin\/dem Schatzmeister,<\/p>\n\n\n\n<p>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; dessen Stellvertreterin\/Stellvertreter,<\/p>\n\n\n\n<p>e)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr Freiheit,<\/p>\n\n\n\n<p>f)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr Machtbeschr\u00e4nkung,<\/p>\n\n\n\n<p>g)&nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr liebevollen Umgang,<\/p>\n\n\n\n<p>h)&nbsp;&nbsp; der\/dem S\u00e4ulenbeauftragten f\u00fcr Schwarmintelligenz,<\/p>\n\n\n\n<p>i)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; der Querdenkerin\/dem Querdenker (diese\/dieser soll die un\u00fcblichsten L\u00f6sungsans\u00e4tze miteinbringen),<\/p>\n\n\n\n<p>j) &nbsp;&nbsp;&nbsp; der\/dem Visionsbeauftragten (Vision\u00e4rin\/Vision\u00e4r). Die\/Der Visionsbeauftrage ist eine Koordinatorin\/ein Koordinator (vgl. Product manager), die\/der die Teams unter einer Vision koordiniert. Sie\/Er pr\u00fcft laufend, ob die bisherigen Abl\u00e4ufe die gew\u00fcnschte Wirkung haben und pr\u00fcft neue Konzepte,<\/p>\n\n\n\n<p>k)&nbsp;&nbsp;&nbsp; dessen Stellvertreter<\/p>\n\n\n\n<p>i)&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; zwei Beauftragten f\u00fcr Medien und Kommunikation.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Der erweiterte Bundesvorstand besteht zudem aus zwei Vertretern f\u00fcr jeden der gegr\u00fcndeten Landesverb\u00e4nde der Partei. Das Verfahren zur Benennung der Vertreter ist den Landesverb\u00e4nden \u00fcberlassen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Mitglieder bewerten die Arbeit der einzelnen Vorstandesmitglieder halbj\u00e4hrlich. Die Bewertung ist geheim durchzuf\u00fchren. Die Ergebnisse werden unter den Mitgliedern ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; Die Vorst\u00e4nde des Bundesvorstands legen untereinander Zust\u00e4ndigkeiten und Verantwortlichkeiten einvernehmlich fest. Der Letztentscheid liegt bei den Vorsitzenden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Scheidet ein gew\u00e4hltes Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl auf dem n\u00e4chstfolgenden Bundesparteitag vorgenommen. Die so gew\u00e4hlten Personen \u00fcben ihr Amt nur f\u00fcr den verbleibenden Rest der Amtszeit des Bundesvorstandes aus. Tritt mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder des Bundesvorstandes zur\u00fcck, so wird der gesamte Bundesvorstand neu gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp; Scheidet die Bundesschatzmeisterin\/der Bundesschatzmeister aus dem Amt aus, so bestellt der Bundesvorstand unverz\u00fcglich kommissarisch eine neue Bundesschatzmeisterin\/einen neuen Schatzmeister aus den vorhandenen Mitgliedern des Vorstandes.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp; Ein weisungsgebundenes Mitglied einer Gesch\u00e4ftsstelle der Partei kann nicht zugleich Mitglied des Vorstandes sein, dessen Weisungen es unterworfen ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 13 Gesch\u00e4ftsordnung des Bundesvorstandes<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Sitzungen des Bundesvorstandes werden mit einer von den Bundesvorsitzenden festzusetzenden Tagesordnung von diesen oder durch sie auf Antrag von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstandes einberufen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 14 Aufgaben des Bundesvorstandes<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Der Bundesvorstand f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte der Partei. Er beschlie\u00dft \u00fcber alle politischen und organisatorischen Fragen auf der Grundlage der Beschl\u00fcsse der Bundesparteitage und Empfehlungen der Aussch\u00fcsse; hierzu soll er, auch im elektronischen Verfahren, die Mitglieder befragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Gegen Ausgabenbeschl\u00fcsse kann der Bundesschatzmeister Einspruch erheben. Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung bis zur n\u00e4chsten Sitzung.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Bundesvorsitzenden und ihre Stellvertreter sind die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter der Bundespartei. Sie sind je einzeln zur Vertretung berechtigt. Parteiintern gilt, dass die Stellvertreter nur im Fall der Verhinderung des Bundesvorsitzenden handlungsberechtigt sind.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 15 Aufgaben des erweiterten Bundesvorstands<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Der erweiterte Bundesvorstand entscheidet \u00fcber alle Fragestellungen, die direkt in die Bundesl\u00e4nder hineinwirken (vergleiche gesetzliche Kompetenzen der Bundesl\u00e4nder und Beteiligung des Bundesrats).<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Die zustimmungsbed\u00fcrftigen Gesetze sind ausdr\u00fccklich und abschlie\u00dfend im Grundgesetz aufgelistet.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Der erweiterte Bundesvorstand trifft sich auf Ladung des Bundesvorstands oder wenn sich mindestens 30 Prozent der Vertreterinnen\/der Vertreter der bestehenden Landesverb\u00e4nde den Bundesvorstand zum Treffen auffordern.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; Der Bundesvorstand hat den erweiterten Bundesvorstand innerhalb von drei Werktagen ab Antragstellung einzuberufen. Dabei ist eine Ladungsfrist von mindestens f\u00fcnf Werktagen einzuhalten. In dringenden F\u00e4llen kann diese Ladungsfrist vom Vorstand auf drei Werktage verk\u00fcrzt werden.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 16 Vertretung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Die Vorsitzenden und jede Stellvertreterin\/jeder Stellvertreter sind gerichtlich und au\u00dfergerichtlich f\u00fcr die Partei jeweils alleinvertretungsberechtigt. Sie k\u00f6nnen im Einzelfall oder allgemein durch Vorstandsbeschluss f\u00fcr bestimmte Arten von Gesch\u00e4ften ein anderes Mitglied des Parteivorstandes mit der gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Vertretung beauftragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Gerichtsstand ist Berlin, soweit nichts anderes gesetzlich festgelegt ist.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 17 Bundesparteitag<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Der Bundesparteitag ist das oberste Organ der Partei. Er ist als ordentlicher oder au\u00dferordentlicher Bundesparteitag einzuberufen. Dem Bundesparteitag obliegt die letzte Entscheidung in allen Angelegenheiten des Bundesverbandes. Die Beschl\u00fcsse eines Bundessparteitages sind f\u00fcr Organe, Gliederungen und Mitglieder der Partei bindend.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 18 Teilnahme am Bundesparteitag<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Jedes Mitglied ist berechtigt, am Parteitag pers\u00f6nlich oder wenn m\u00f6glich, per Internetzugang teilzunehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Jedes anwesende Mitglied ist stimmberechtigt. Die \u00dcbertragung von Stimmen auf andere Mitglieder &#8211; egal aus welchem Grund &#8211; ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Partei stellt sicher, dass die Mitglieder auf Wunsch auch online am Parteitag teilnehmen k\u00f6nnen. Die online teilnehmenden Mitglieder sind stimmberechtigt. Mit der Anmeldung zur Online-Teilnahme am Parteitag verzichtet das Mitglied automatisch auf sein Rederecht, das nur durch Pr\u00e4senz am Parteitag ausge\u00fcbt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; Die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesparteitages bilden die Mitgliederversammlung im Sinne der \u00a7\u00a7 32, 58 BGB.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 19 Gesch\u00e4ftsordnung des Bundesparteitages<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Der Bundesparteitag ist vom Bundesvorstand mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch Rundschreiben an die Mitglieder der Partei. Die Einladungen zu ordentlichen Bundesparteitagen sind unter Einhaltung einer Mindestfrist von sechs Wochen abzusenden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Weitere, ordentliche oder au\u00dferordentliche Parteitage sind einzuberufen<\/p>\n\n\n\n<p>a) auf Antrag des Bundesvorstandes oder<\/p>\n\n\n\n<p>b) auf Antrag von 25 Prozent der Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Der Vorstand hat innerhalb von f\u00fcnf Werktagen nach Eingang eines Antrags auf Durchf\u00fchrung eines au\u00dferordentlichen Parteitags einen au\u00dferordentlichen Parteitag einzuberufen. Die Ladungsfrist daf\u00fcr betr\u00e4gt mindestens zwei Wochen. Der au\u00dferordentliche Parteitag hat innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung stattzufinden. Liegen zum Zeitpunkt der Antragstellung satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge f\u00fcr den au\u00dferordentlichen Parteitag vor, hat der au\u00dferordentliche Parteitag innerhalb von sieben Wochen nach Antragstellung stattzufinden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; Vor Beginn des Bundesparteitages hat der Bundesvorstand einen Wahlpr\u00fcfungsausschuss zu bilden. Dieser besteht aus einem Mitglied des Bundesvorstandes als Vorsitzender\/Vorsitzendem und zwei Parteimitgliedern. Der Ausschuss pr\u00fcft die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der Einberufung und die Zahl und die Stimmberechtigung der Mitglieder. Zu diesem Zweck sind der\/dem Vorsitzenden des Wahlpr\u00fcfungsausschusses zwei Wochen vor Beginn des Parteitages die Mitgliederlisten vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp; Der Bundesparteitag beschlie\u00dft \u00fcber die auf der Tagesordnung stehenden Gegenst\u00e4nde und Antr\u00e4ge sowie die zu ihnen gestellten Zusatz- und Ab\u00e4nderungsantr\u00e4ge. \u00dcber andere Antr\u00e4ge beschlie\u00dft er nur, wenn 2\/3 der Anwesenden mit ihrer Behandlung einverstanden sind. Im \u00dcbrigen gelten die Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>(6)&nbsp; Den Vorsitz auf dem Bundesparteitag f\u00fchrt eine\/einer der Bundesvorsitzenden bzw. eine ihrer Stellevertreterinnen\/einer ihrer Stellvertreter, soweit nicht der jeweilige Bundesparteitag sich eine besondere Vorsitzende\/einen besonderen Vorsitzenden w\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(7)&nbsp; Von den Verhandlungen des Bundesparteitages ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einer\/einem der Bundesvorsitzenden und von der Protokollf\u00fchrerin\/vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. Ein Auszug mit dem Wortlaut aller gefassten Beschl\u00fcsse und dem Ergebnis der Wahlen ist den Mitgliedern mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 20 Aufgaben des Bundesparteitages<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Aufgaben sind die Beratung und Beschlussfassung \u00fcber alle Angelegenheiten der Partei, die nicht in dieser Satzung den Landesverb\u00e4nden zur Entscheidung \u00fcbertragen wurden. Seine Aufgaben sind insbesondere:<\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp; die Beschlussfassung \u00fcber<\/p>\n\n\n\n<p>a) den Bericht des Wahlpr\u00fcfungsausschusses,<\/p>\n\n\n\n<p>b) den Bericht des Bundesvorstandes, der sp\u00e4testens eine Woche vor Beginn des Parteitages den Mitgliedern zur Verf\u00fcgung gestellt werden muss. Darauf ist in der Einladung zum Bundesparteitag hinzuweisen. Dieser Bericht hat Rechenschaft zu geben \u00fcber die weitere Behandlung der vom vorangegangenen Parteitag angenommenen oder an andere Gremien der Partei und der Fraktionen der Partei \u00fcberwiesenen Antr\u00e4ge;<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp; den Bericht der Rechnungspr\u00fcfer,<\/p>\n\n\n\n<p>2.&nbsp; die Entlastung des Bundesvorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp; die Wahl des Bundesvorstandes,<\/p>\n\n\n\n<p>4.&nbsp; die Wahl von zwei Rechnungspr\u00fcfern und zwei Stellvertretern,<\/p>\n\n\n\n<p>5.&nbsp; die Wahl des Bundessschiedsgerichts,<\/p>\n\n\n\n<p>6.&nbsp; die Festsetzung des Beitrags und des Mindestbeitrags,<\/p>\n\n\n\n<p>7.&nbsp; alle Beschl\u00fcsse zur Teilnahme der Partei an der Bundestagswahl,<\/p>\n\n\n\n<p>8.&nbsp; alle Beschl\u00fcsse zur Teilnahme der Partei an der Wahl zum Europ\u00e4ischen Parlament.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Die Mitglieder des Bundesschiedsgerichts werden auf die Dauer von vier Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Wahl der Mitglieder des Vorstands erfolgt schriftlich und geheim. Die Bestimmungen \u00fcber die Durchf\u00fchrung der Wahlen enth\u00e4lt die Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; Zur Unterzeichnung der Wahlunterlagen ist nur die Wahlleiterin\/der Wahlleiter zusammen mit dem Bundesvorstand der Partei befugt.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 21 Zulassung von G\u00e4sten<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Der Bundesparteitag und der Bundesvorstand k\u00f6nnen auf Antrag durch Beschluss von Fall zu Fall G\u00e4ste zulassen. Wortmeldungen von G\u00e4sten sind durch ein Mitglied des entsprechenden Organs vorzubringen und bed\u00fcrfen der Zustimmung durch Beschluss.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 22 Aussch\u00fcsse<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Der Bundesvorstand kann nach eigenem Ermessen oder auf Beschluss eines Parteitags Aussch\u00fcsse zu unterschiedlichsten Fragestellungen gr\u00fcnden und wieder aufl\u00f6sen. Mitglied in Aussch\u00fcssen kann jedes Parteimitglied werden. Jeder Ausschuss wird geleitet durch seine Vorsitzende\/seinen Vorsitzenden. Die Ausschussmitglieder w\u00e4hlen die Vorsitzende\/den Vorsitzenden und ihre\/seine Stellvertreterin\/Stellvertreter f\u00fcr die Dauer der Wahlperiode des Bundesvorstandes aus ihrer Mitte, wobei dem Bundesvorstand ein Vorschlagsrecht zusteht. Der Bundesvorstand kann die Vorsitzenden oder die vom Fachausschuss bestimmten Stellvertreter zu seinen Beratungen hinzuziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Jeder Ausschuss hat das Recht, bei der Besprechung bestimmter Fragen oder f\u00fcr die Dauer der Wahlperiode Sachverst\u00e4ndige mit beratender Stimme hinzuzuziehen. Resolutionen oder Verlautbarungen haben die Fachaussch\u00fcsse und Kommissionen dem Bundesvorstand zuzuleiten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Vorsitzenden der Aussch\u00fcsse k\u00f6nnen sich im Einvernehmen mit den Bundesvorsitzenden oder ihren Vertretern f\u00fcr ihren Fachausschuss \u00f6ffentlich \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 23 Mitgliederbefragung und -entscheid (Basisabstimmung)<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Bei anstehenden wichtigen Entscheidungen soll der Vorstand \u00fcber ein zu entwickelndes Schwarmtool die Mitglieder befragen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; \u00dcber wichtige Entscheidungen kann der Vorstand jederzeit eine Basisabstimmung durchf\u00fchren. Auf Antrag von f\u00fcnf Prozent der Parteimitglieder hat er eine Basisabstimmung durchzuf\u00fchren. Details der Basisabstimmungen werden durch den 1. Bundesparteitag und Zustimmung der Mehrheit der Landesverb\u00e4nde&nbsp; \u00fcber die Funktion des erweiterten Vorstands geregelt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Der Vorstand hat je nach Stand der Technik und rechtlich Zul\u00e4ssigem geeignete Tools f\u00fcr die Basisabstimmung festzulegen und bereitzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>IV. Ordnungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 24 Ordnungsma\u00dfnahmen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Verst\u00f6\u00dft ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen Grunds\u00e4tze oder Ordnung der Partei oder f\u00fcgt der Partei Schaden zu, so k\u00f6nnen folgende Ordnungsma\u00dfnahmen angeordnet werden: Verwarnung, Verweis, Enthebung von einem Parteiamt, Aberkennung der F\u00e4higkeit ein Parteiamt zu bekleiden. Zust\u00e4ndig f\u00fcr das Verfahren ist der Landesvorstand, ersatzweise der Bundesvorstand.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann nur gestellt werden, wenn es vors\u00e4tzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen die Grunds\u00e4tze oder die Ordnung der Partei verst\u00f6\u00dft und ihr damit schweren Schaden zuf\u00fcgt. Ein Versto\u00df liegt insbesondere vor,<\/p>\n\n\n\n<p>a) wenn ein Mitglied vor oder w\u00e4hrend seiner Mitgliedschaft in der Partei Mitb\u00fcrger wiederholt denunziert oder seine gesellschaftliche Stellung dazu missbraucht hat, andere zu verfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>b) bei Verletzung der schiedsrichterlichen Schweigepflicht, Verweigerung des Beitritts zur oder Austritt aus der parlamentarischen Gruppe der Partei sowie bei unterlassener Beitragszahlung von mehr als drei Monatsbeitr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p>c)&nbsp; wenn ein Mitglied die ihm \u00fcbertragene Buchf\u00fchrungspflicht nicht ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt, Spenden nicht den gesetzlichen oder den Vorschriften der Finanzordnung entsprechend abrechnet bzw. abliefert oder Mittel nicht den Vorschriften und Beschl\u00fcssen entsprechend verwendet und dadurch der Partei finanziellen Schaden von nicht unbedeutender H\u00f6he zuf\u00fcgt.<\/p>\n\n\n\n<p>d) wenn ein Mitglied der Partei Mitglied in einer Organisation oder Vereinigung ist, oder innerhalb der letzten drei Jahre war, deren Zielsetzung den Zielen der Partei oder der freiheitlichen Grundordnung direkt widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Ein Antrag auf Ausschluss eines Mitglieds kann vom Vorstand der Bundespartei, des Landesverbandes, des Bezirkes oder des Kreisverbandes gestellt werden. \u00dcber den Ausschluss entscheidet das bei Antragstellung zust\u00e4ndige Schiedsgericht.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; In dringenden und schwerwiegenden F\u00e4llen, die ein sofortiges Eingreifen erfordern, k\u00f6nnen die in Abs. 3 genannten Vorst\u00e4nde beim zust\u00e4ndigen Schiedsgericht beantragen, das Mitglied bis zur Entscheidung in der Hauptsache von der Aus\u00fcbung seiner Rechte auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; Vor Verh\u00e4ngung der Ordnungsma\u00dfnahme ist das Mitglied anzuh\u00f6ren. Der Beschluss \u00fcber die Ordnungsma\u00dfnahme ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gr\u00fcnden mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\"><strong>V. Konsens und Konfliktl\u00f6sung,<br>Parteigerichtsbarkeit und Mediation<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 25 Konfliktl\u00f6sung bei Streitigkeiten unter Mitgliedern<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Streitigkeiten der Partei oder eines Gebietsverbandes mit einzelnen Mitgliedern und Streitigkeiten \u00fcber Auslegung und Anwendung der Parteisatzungen sind durch die zust\u00e4ndigen Vorst\u00e4nde oder im Rahmen einer Mediation m\u00f6glichst g\u00fctlich beizulegen. Ist eine g\u00fctliche Einigung nicht zu erreichen, so entscheidet ein Schiedsgericht im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; In der Bundesschiedsordnung ist das Verfahren auf Bundesebene geregelt. Die Ausgestaltung auf Landesverbandsebene ist den Landesverb\u00e4nden vorbehalten, soweit in der Bundesschiedsordnung nichts Anderes regeln.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 26 Konfliktl\u00f6sung bei Streitigkeiten unter Gebietsverb\u00e4nden<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Streitigkeiten unter Landesverb\u00e4nden und Gebietsverb\u00e4nden unterschiedlicher Landesverb\u00e4nde sind durch die zust\u00e4ndigen Vorst\u00e4nde oder eine Mediation m\u00f6glichst einer g\u00fctlichen Beilegung zuzuf\u00fchren. Ist diese nicht zu erreichen, so entscheiden die Schiedsgerichte im Rahmen ihrer Zust\u00e4ndigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Parteivorstand ist bei erheblichen Verst\u00f6\u00dfen berechtigt, beim Bundesschiedsgericht die Aufl\u00f6sung oder den Ausschluss des Landesverbandes, dessen Untergliederungen oder einzelner Organe zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">VI. Schlussbestimmungen<\/h3>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 27 \u00c4nderungen dieser Satzung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; \u00c4nderungen der Bundessatzung k\u00f6nnen nur von einem Bundesparteitag mit einer Mehrheit von 2\/3 der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen beschlossen werden. \u00dcber einen Antrag auf Satzungs\u00e4nderungen kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens f\u00fcnf Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand eingereicht worden ist. Dieser ist verpflichtet, mindestens drei Wochen vor Beginn des Bundesparteitages den Antrag den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen. \u00c4nderungsantr\u00e4ge zu Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen sp\u00e4testen zwei Wochen vor dem Bundesparteitag eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Niemand hat das Recht, durch m\u00fcndlichen oder nicht fristgerechten Antrag Satzungs\u00e4nderungen herbeizuf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Dem Bundesvorstand bleibt es vorbehalten \u00c4nderungen der Bundessatzung durchzuf\u00fchren, die aufgrund beh\u00f6rdlicher Auflagen zwingend zu erfolgen haben. Einer Mitgliederabstimmung bedarf es in diesem Fall nicht. Der Bundesvorstand hat die Mitglieder unverz\u00fcglich \u00fcber den Inhalt der beh\u00f6rdlichen Auflage in Kenntnis zu setzen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 28 Aufl\u00f6sung und Verschmelzung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Die Aufl\u00f6sung der Partei oder ihre Verschmelzung kann nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 2\/3 der zum Bundesparteitag anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden, nachdem der entsprechende Antrag mindestens sechs Wochen vorher den Mitgliedern mit eingehender Begr\u00fcndung bekannt gegeben worden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Die Aufl\u00f6sung oder Verschmelzung einer Untergliederung der Partei kann durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von 2\/3 der zum Bundesparteitag anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden, nachdem der entsprechende Antrag mindestens sechs Wochen vorher den Mitgliedern mit eingehender Begr\u00fcndung bekannt gegeben worden ist. Dieser Beschluss enth\u00e4lt das Recht der Partei, mit sofortiger Wirkung alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um eine neue entsprechende Untergliederung zu gr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Der Beschluss \u00fcber Aufl\u00f6sung und Verschmelzung muss durch eine Urabstimmung unter den Mitgliedern best\u00e4tigt werden. Die Mitglieder \u00e4u\u00dfern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung schriftlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(4)&nbsp; \u00dcber das Verm\u00f6gen der aufgel\u00f6sten Gliederung verf\u00fcgt in diesem Fall ein vom Bundesparteitag zu w\u00e4hlender Liquidationsausschuss.<\/p>\n\n\n\n<p>(5)&nbsp; Die Untergliederungen der Partei haben eine Bestimmung in ihre Satzungen aufzunehmen, wonach Beschl\u00fcsse \u00fcber ihre Aufl\u00f6sung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung der n\u00e4chsth\u00f6heren Gliederung bed\u00fcrfen.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 29 Verbindlichkeit dieser Satzung<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>(1)&nbsp; Diese Bundessatzung gilt sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr alle Gliederungen der Partei. Ihre Satzungen m\u00fcssen mit den grunds\u00e4tzlichen Regelungen dieser Satzung \u00fcbereinstimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2)&nbsp; Entgegenstehende Bestimmungen oder Satzungen von Untergliederungen werden durch die Bundessatzung aufgehoben.<\/p>\n\n\n\n<p>(3)&nbsp; Die Gesch\u00e4ftsordnung, die Finanzordnung und die Bundesschiedsordnung sind Bestandteile der Bundessatzung.<\/p>\n\n\n\n<h4 class=\"wp-block-heading\"><strong>\u00a7 30 Schlusssatz<\/strong><\/h4>\n\n\n\n<p>Die Gesellschaft befindet sich in einem Wandel, der alles erfassen wird. Dieser Wandel soll friedlich, freiheitlich und in einem gemeinsamen F\u00fcreinander und Miteinander in die Zukunft gehen. Alles begann und kann nur mit einem liebevollen Umgang mit sich selbst und seinem N\u00e4chsten weitergehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Satzung, verabschiedet am 4. Juli 2020<\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator\"\/>\n\n\n\n<p>Anlagen: <\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Die-Basis-Satzung-4.-Juli-2020.pdf\">Die Basis Satzung, 4. Juli 2020<\/a><a href=\"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Die-Basis-Satzung-4.-Juli-2020.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Die-Basis-Finanzordnung-4.-Juli-2020.pdf\">Die Basis Finanzordnung, 4. Juli 2020<\/a><a href=\"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Die-Basis-Finanzordnung-4.-Juli-2020.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Die-Basis-Schiedsordnung-4.-Juli-2020.pdf\">Die Basis Schiedsordnung, 4. Juli 2020<\/a><a href=\"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/wp-content\/uploads\/2020\/07\/Die-Basis-Schiedsordnung-4.-Juli-2020.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Der Satzung vorangestellt sei diese Pr\u00e4ambel, die dazu dient, den Geist zu erfassen, in welchem die Partei ihre Aufgabe zu erf\u00fcllen trachtet. Die Partei Basisdemokratische Partei Deutschland vereinigt Menschen ohne Unterschied der Staatsangeh\u00f6rigkeit, des Standes, der Herkunft, der ethnischen Zugeh\u00f6rigkeit, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung &hellip; <\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/?page_id=33\" class=\"more-link\"><span class=\"morelink-icon\">Weiterlesen<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-templates\/full-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-33","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/33","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=33"}],"version-history":[{"count":9,"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/33\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":380,"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/33\/revisions\/380"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.diebasis-lahn-dill.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=33"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}